Es kann - trotz Entspannung der Situation - in Einzelfällen zu Verzögerungen bei Einsätzen kommen. Wir versuchen dies möglichst zu verhindern.
In Ortschaften, die isoliert wurden (Quarantäne Gebiet), darf grundsätzlich (bösch Passierschein) eingefahren werden. Zu berücksichtigen gilt, dass für die Einreise die regionalen Vorschriften eine Erschwerung oder ein komplettes Verbot bedeuten können, hierfür können wir keine Garantie oder Haftung übernehmen.
Zum Schutz Aller haben wir folgende Maßnahmen definiert, bitte unterstützen Sie unsere MitarbeiterInnen in diesem Sinne.
Orte oder Anlagen, die sich unter Quarantäne befinden, werden angefahren, allerdings nur bei penibler Einhaltung der definierten Schutzmaßnahmen.