Hinweise zur aktuellen Situation

 

Es kann - trotz Entspannung der Situation - in Einzelfällen zu Verzögerungen bei Einsätzen kommen. Wir versuchen dies möglichst zu verhindern.

In Ortschaften, die isoliert wurden (Quarantäne Gebiet), darf grundsätzlich (bösch Passierschein) eingefahren werden. Zu berücksichtigen gilt, dass für die Einreise die regionalen Vorschriften eine Erschwerung oder ein komplettes Verbot bedeuten können, hierfür können wir keine Garantie oder Haftung übernehmen.

 

Zum Schutz Aller haben wir folgende Maßnahmen definiert, bitte unterstützen Sie unsere MitarbeiterInnen in diesem Sinne.

Definition von Schutzmaßnahmen:

  • Handhygiene und Niesetikette
  • Mund und Nasenschutz sind zu tragen
  • Mindestabstand zu anderen Personen von 2m einhalten
  • In Ortschaften, die isoliert wurden, darf grundsätzlich (bösch Passierschein) eingefahren werden, zu beachten gelten die regionalen behördlichen Vorschriften.

Anfahrt von Quarantäne Anlagen:

Orte oder Anlagen, die sich unter Quarantäne befinden, werden angefahren, allerdings nur bei penibler Einhaltung der definierten Schutzmaßnahmen.

  • Der bösch Mitarbeiter darf keinen Kundenkontakt haben, er muss alleine zu betroffenen Anlagen gehen und arbeiten können, unbedingt einzuhalten sind Sicherheitsabstände, wenn mehrere Kollegen die Anlage bearbeiten müssen.
  • Die Mitarbeiter tragen einen Schutzanzug, Handschuhe, Maske verwenden
  • Schutzmaterial wird nach Beendigung der Arbeit (Schutzanzug – Mundschutz – Handschuhe) umgehend und sicher entsorgen (in einem eigenen Müllsack), sowie Eigendesinfektion der Hände durchführen.