Mit einer modernen umweltfreundlichen Heizung (Biomasse, Wärmepumpe) oder Solaranlage schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihre Brieftasche. Der Einsatz wird durch verschiedene Institutionen gefördert.
Informieren Sie sich über die möglichen Förderungen für Ihr Bauvorhaben. Ihr Installateur oder bösch-Fachberater gibt Ihnen unverbindliche Tipps über die verschiedenen Möglichkeiten.
Die 2022 neu ins Leben gerufene "Sauber Heizen für Alle"-Förderung richtet sich an Privathaushalte und ist eine Zusatzförderung zum "Raus aus Öl"-Bonus. Sie wird vom Bund finanziert und gemeinsam mit den Bundesländern umgesetzt.
Die Höhe der Förderung wird nach dem jeweiligen Haushaltseinkommen bemessen und ermöglicht so auch einkommensschwachen Haushalten einen Heizkesseltausch. Für den Erhalt der Zusatzförderung „Sauber Heizen für Alle“ ist eine positive Förderungszusage der Bundes- bzw. Landesförderstellen für die jeweilige Basisförderung Voraussetzung.
Online-Registrierungen sind seit 03.01.2023 bis spätestens 31.12.2023 bzw. bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich.
Mehr dazu finden Sie unter www.sauber-heizen.at
Die in den Vorjahren stark nachgefragte Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ wird auch 2023 und 2024 fortgesetzt und im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive neu aufgelegt. Die Bundesregierung hat dafür ein Budget von 940 Mio. Euro freigegeben.
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme.
Ist das nicht möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 7.500 Euro bzw. max. 50% der förderungsfähigen Kosten.
Zusätzlich wird für alle Förderanträge zusätzlich ein „Raus aus Gas“ Bonus in der Höhe von 2.000 Euro vergeben, wenn ein gasbetriebenes Heizungssystem gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht wird.
Registrierungen und Anträge können seit 3. Jänner 2023 und bis längstens 31.12.2024 online eingereicht werden. Gefördert werden Leistungen, die ab dem 01.01.2023 erbracht wurden.
Mehr unter "kesseltausch.at"
Wird im Zuge der "Raus aus Öl und Gas" ein fossiles Heizsystem gegen eine erneuerbare Heizung mit Solaranlage ausgetauscht, so können ab sofort bis zu 1.500 Euro Solarbonus zusätzlich beantragt werden.
Eine Förderung ist möglich bei einer Kollektorfläche von mindestens 6 m² und wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt. Der Antrag für den Solarbonus muss gleichzeitig mit jenem für den fossilen Kesseltausch gestellt werden.
Tipp: Um förderfähig zu sein, müssen die Kollektoren das “Austria Solar Gütesiegel” oder zumindest “Solar Keymark” aufweisen.
Hier erhalten Sie genauere Informationen
Raus aus fossilem Brennstoff Förderung
Umweltförderung Villach
(Holz, Wärmepumpen, Wohnraumlüftung, Solar & Photovoltaik)
Hinweis! In der sich laufend ändernden Föderungslandschaft können wir leider nicht immer für die vollständige und richtige Anführung aller Förderungen garantieren. Bitte erkundigen Sie sich für Ihr konkretes Förderungunsprojekt jedenfalls bei Ihrem Installateur und Ihrer Gemeinde. Viele Kommunen gewähren interessante Förderungsmöglichkeiten!
Wien
Steiermark
Bei Neubauten sowie Gebäuden, die durch Nutzungsänderungen konditioniert werden, ist die Neuerrichtung von Feuerungsanlagen für flüssige und feste fossile Brennstoffe sowie für fossiles Flüssiggas unzulässig.
Niederösterreich & Burgenland
Die Aufstellung und der Einbau von Zentralheizungs-Kesseln für flüssige und feste fossile Brennstoffe ist, in nach dem 31.12.2018 neu bewilligten Gebäuden, verboten.
Für Umbauten an Bauwerken und Zubauten gilt diese Regelung nicht – diese dürfen nach wie vor z.B. mit einem Öl-Heizkessel beheizt werden.
Der Kesseltausch und die Erweiterung eines bestehenden, genehmigten Heizkessels in bestehenden umgebauten oder vergrößerten Gebäuden sind erlaubt.
Neue Gebäude, die an eine Heizungsanlage angeschlossen werden, welche sich bereits in einem bestehenden (benachbarten) Gebäude befindet, sind von diesem Verbot nicht betroffen. Auch dann nicht, wenn damit eine Neudimensionierung des Heizkessels verbunden ist.
Oberösterreich
Die Errichtung von Feuerstätten für flüssige fossile und/oder feste, fossile Brennstoffe ist in Neubauten verboten (Antrag auf Bewilligung bzw. Anzeige des Bauvorhabens nach dem 31.08.2019 bei der Behörde eingebracht).
Vom Verbot ausgenommen sind Um- und Zubauten von bestehenden Gebäuden sowie der Tausch von bestehenden Feuerstätten.