Gasheizung & Gastherme

Kosten, Austausch und moderne Lösungen

Eine Gasheizung zählt zu den bewährten Heizsystemen im Wohnbau. Ob Austausch einer bestehenden Gastherme, Modernisierung oder komplette Neuinstallation – viele Hausbesitzer stellen sich Fragen zu Kosten, Effizienz, Lebensdauer und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hier erfahren Sie, wann sich eine neue Gasheizung lohnt und welche Alternativen sinnvoll sein können.

Gasheizung sanieren oder austauschen – wann lohnt es sich?

Lohnt sich eine neue Gasheizung?

Eine moderne Gasheizung hat – bei regelmäßiger Wartung – eine Lebensdauer von rund 15 bis 20 Jahren. Ob sich die Anschaffung lohnt, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab: dem Zustand der bestehenden Anlage, den aktuellen Energiepreisen sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Durch moderne Brennwerttechnik arbeiten Gasthermen deutlich effizienter als ältere Heizwertgeräte. Gegenüber veralteten Anlagen lassen sich je nach Ausgangssituation bis zu 10–30 % Heizkosten einsparen.

Förderprogramme können die Investitionskosten zusätzlich reduzieren. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob eine Hybridlösung – etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie – langfristig wirtschaftlicher ist.

Heizen mit Gas ist komfortabel

Was die bösch Gasheizungen so einzigartig macht

Gasheizung mit Grünem Gas

Was bedeutet das?

Unter „Grünem Gas“ versteht man aufbereitetes Biogas oder synthetisch erzeugtes Gas (E-Gas), das in bestehende Gasnetze eingespeist werden kann. Der Anteil dieser erneuerbaren Gase im Netz soll in den kommenden Jahren schrittweise erhöht werden.

Moderne Gasheizungen sind technisch darauf ausgelegt, solche Gasarten zu nutzen („Green Gas Ready“). Das bedeutet, dass sie auch bei steigendem Anteil erneuerbarer Gase im Netz betrieben werden können.

Entscheidend bleibt jedoch die regionale Verfügbarkeit sowie die zukünftige energiepolitische Entwicklung. Vor einer Investition empfiehlt sich daher eine individuelle Beratung zur langfristigen Planung.

FAQ zur Gasheizung – Kosten, Austausch und Wartung

Eine Gasheizung sollte in der Regel nach 15–20 Jahren überprüft und gegebenenfalls erneuert werden. Folgende Anzeichen sprechen für einen Austausch:

  • Alter der Gasheizung über 20 Jahre

  • Steigende Heizkosten trotz gleichbleibendem Verbrauch

  • Hohe Abgaswerte bei der Messung

  • Übermäßige Wärmeentwicklung im Heizraum

  • Häufige Reparaturen oder sichtbare Schäden

Die passende Gasheizung hängt vom Wärmebedarf, der Wohnfläche, dem Dämmstandard sowie vom Aufstellort ab. Moderne Gasthermen sind als Wand- oder Standgeräte verfügbar und lassen sich flexibel im Keller, Dachgeschoss oder Wohnbereich installieren. Eine genaue Dimensionierung ist entscheidend für Effizienz und Wirtschaftlichkeit.

​​​​​​Die Kosten für eine neue Gasheizung liegen in Österreich in der Regel zwischen 6.000 und 9.000 Euro, abhängig von Gerätetyp, Speichergröße und Installationsaufwand.
Ist noch kein Gasanschluss vorhanden, entstehen zusätzliche Kosten von rund 2.500 Euro.

Laufende Kosten:

Die laufenden Kosten einer Gastherme hängen vom aktuellen Gaspreis und dem Wärmebedarf des Gebäudes ab. Für ein Einfamilienhaus können durchschnittlich etwa 10 Euro pro m² und Jahr für Heizung und Warmwasser anfallen.
Zusätzlich sollten jährlich rund 180–200 Euro für Wartung, Betriebsstrom und Rauchfangkehrer eingeplant werden.

Die regelmäßige Servicierung der Gastherme ist entscheidend für eine lange Lebensdauer der Heizung. Abhängig vom Alter der Gasheizung sollte einmal pro Jahr ein Service durch kompetente Fachkräfte gemacht werden.

Bei einer Thermenwartung werden folgende Tätigkeiten durchgeführt

  • Überprüfung der Funktionstüchtigkeit
  • Reinigen des Brenners und des Wärmetauschers
  • Messung der Abgaswerte
  • Überprüfung des Ausdehnungsgefäßes
  • eventueller Austausch von Verschleißteilen
  • Überprüfung und Optimierung der Einstellungen


Pflichtservice für Gasthermen

Gut zu wissen: Die regelmäßige Servicierung der Gastherme ist in Österreich sogar Pflicht! Wird gegen die Überprüfungsvorschrift der Gasgeräte verstoßen oder werden bereits erkannte Schäden nicht behoben, können Geldstrafen von bis zu 7.300 Euro verhängt werden.

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