Jetzt ist es fix: Neue Förderpauschalen mit rund 75 Prozent Kostenübernahme

Die neuen Förderungen für 2024 stehen fest

Mehr Förderung für Heizungstausch ab 2024

Viel wurde in den letzten Wochen spekuliert – jetzt ist die Katze aus dem Sack. Die Eckpfeiler der neuen Heizungstausch-Förderung stehen fest: Ab dem 1. Jänner 2024 übernehmen Bundes- und Landesförderungen rund 75 Prozent der Kosten für den Wechsel von fossilen zu modernen, ökologischen Heizungssystemen. Zusätzlich wurde das 100 % Förderprogramm "Sauber Heizen für alle" erweitert. Im nächsten Jahr haben deutlich mehr Haushalte mit geringem Einkommen die Möglichkeit, ihre Heizung zu tauschen.

Neue Bundesförderung ab 1. Jänner 2024

Dank der neuen Fördermittel wird der Heizungstausch so attraktiv wie nie zuvor. Rund 75 Prozent Kostenübernahme winken für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung. Neu ab 2024 sind die technologiespezifischen Förderpauschalen, die sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, wie auch Reihenhäuser und den mehrgeschossigen Wohnbau gelten. Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem sind, desto höher fällt die Förderung aus.

Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser:
 

  Ersatz des fossilen Heizungssystems

Anschluss Fernwärme

15.000 Euro

Pellet- oder Hackgutkessel

18.000 Euro

Scheitholzkessel

16.000 Euro

Luft/Wasser Wärmepumpe (für Wärmepumpen mit Kältemittel mit einem GWP zw. 1.500 und 2.000 wird die Förderung um 20 % reduziert)

16.000 Euro

 Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe

23.000 Euro

  Zuschlagsmöglichkeiten

Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe

+ 5.000 Euro

Bonus für Gesamtsanierungskonzept

+ 500 Euro

Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (min. 6 m² Kollektorfläche)

+ 2.500 Euro

 

Gefördert werden die Kosten des physischen Geräts (z.B. Wärmepumpe), Planungskosten, Kosten für Wärmequellenanlagen (Tiefenbohrungen, Erdkollektoren etc. inklusive Grabungsarbeiten), Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, oder Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlage.

Die Gesamtförderung ist mit max. 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

"Sauber Heizen für alle" wird ausgeweitet

Das Förderprogramm "Sauber Heizen für Alle", das Personen mit geringem Einkommen beim Kauf neuer Heizungen unterstützt, wird nun für deutlich mehr Menschen verfügbar:

  • Einpersonenhaushalte: bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904 Euro (zwölf Mal).

  • Mehrpersonenhaushalte: Die Einkommensgrenze erhöht sich je nach Personenanzahl (z.B.: Familie mit zwei Kindern – Einkommensgrenze bei netto 3.998 Euro.)

Wie bisher werden bis zu 100 Prozent der Kosten für eine neue Heizung übernommen (bis hin zur technologiespezifischen Obergrenze).


Mehr Förderung für thermische Sanierung:

Neben der Unterstützung beim Austausch von Heizungen wird auch die staatliche Förderung für die Wärmedämmung von Gebäuden stark erhöht – und zwar um das Dreifache: 

  • Im Ein- und Zweifamilienhaus: Förderhöhe von 14.000 Euro auf 42.000 Euro angehoben.
  • Im mehrgeschossigen Wohnbau: Förderung von 100 Euro/m² auf 300 Euro/m² erhöht. 


Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick:

  • Die Förderung für den Heizungstausch deckt durchschnittlich 75 Prozent der Investitionskosten 

  • Die Aktion "Sauber Heizen für alle" wird deutlich ausgeweitet. Haushalte im untersten Einkommensdrittel erhalten 100 Prozent der Kosten gefördert (bis zur maximalen Kostenobergrenze)

  • Die Förderpauschalen des Bundes für die thermische Gebäudesanierung werden im Durchschnitt verdreifacht ACHTUNG