Solaranlagenförderung 2014 - Für Private in Österreich

Wir haben die wichtigsten Daten für Sie zusammengefasst

Bundesförderung Solaranlage*

 

Einbau einer Solaranlage von der Einkommensteuer absetzbar

Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 € jährlich. Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen.

 

Gemeindeförderungen

Für eine der zahlreichen Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!

 

Förderung Burgenland

  • 30 Prozent der Investitionskosten, max. 1.400 € für Warmwasser, max. 2.200 € für Heizungsunterstützung.
  • Der Einbau einer Wärmemengenerfassung ist verpflichtend. 
  • Anlagen zur Warmwasserbereitung mit mindestens 4 m² Kollektorfläche und mindestens 200 Liter Speicher für Warmwasser. Nachweis über den Deckungsgrad der Anlagen, dieser ist rechnerisch mittels geeigneter Software zu erbringen (15% des Wärmebedarfes für Raumheizung bei Anlagen zur Heizungsunterstützung)

Nähere Infos finden Sie auch hier
 

Förderung Kärnten

  • Sockelbetrag: 1.000 € für Warmwasser, 1.500 € für Heizungsunterstützung, plus 50 € pro m² Flachkollektor und Vakuumrohrkollektor, maximal 5.000 € bzw. 40 % der Investitionskosten
  • Mindestkollektorfläche bei Warmwasser 4 m² (3 m² bei Vakuumröhrenkollektor, bei Heizungsunterstützung 15 m² (12 m² bei Vakuumröhrenkollektoren) 
  • Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m² (Flachkollektor), 
  • Mindestvolumen Speicher 70 Liter/m² (Vakuumrohrkollektor) 

Nähere Infos finden Sie hier
 

Förderung Niederösterreich

  • Es gibt keine Direktförderung für thermische Solaranlagen. Stattdessen gibt es die Möglichkeit eines Anspruchserwerbs eines geförderten Darlehens. 
  • Das Förderungsdarlehen hat einen Tilgungszeitraum von 27,5 Jahren (Neubau)  und ist mit 1 % jährlich dekursiv verzinst. 
  • Die Mindestkollektorfläche beträgt bei Warmwasserbereitung 4 m², bei Heizwärmebereitung 12 m². 
  • Solaranlagen zur Warmwasserbereitung erhalten 5 Punkte, Solaranlagen zur Zusatzheizung 10 Punkte. 
  • 1 Punkt = 300 € Darlehensbetrag. 
  • Im Sanierungsbereich gilt ein anderes Punktesystem. Für eine Solaranlage zur Warmwasser- und Heizwärmebereitung werden 15  Punkte vergeben, für eine Solaranlage zur reinen Warmwasserbereitung 10 Punkte. Ein Punkt entspricht 1% Darlehenszuschuss, nicht rückzahlbar, jährlich auf 10 Jahre. 
  • Nähere Details zur Eigenheimsanierung hier

Nähere Infos finden Sie hier
 

Förderung Oberösterreich

  • Sockelbetrag: 1.100 €, plus 100 € pro m² Flachkollektoren, plus 140 € pro m² Vakuumkollektoren, maximal 3.800 € (höchstens 50% der Anlagenkosten ohne Umsatzsteuer)
  • Der Einbau eines Wärmemengenzählers ist verpflichtend. Sollten die Kollektoren nicht das internationale Zertifikat „Solar Keymark“ aufweisen, reduziert sich obiger Betrag auf 75 € pro m² (Flachkollektor) bzw. 110 € pro m² (Vakuumkollektor), die Obergrenze auf 3.000 €. 
  • Mindestkollektorfläche 4 m² (Flachkollektor) oder 3 m² (Vakuumkollektor), bei Erweiterung oder Austausch einer bestehenden Solaranlage entfällt der Sockelbetrag 
  • Für das Jahreshaushaltseinkommen der Förderwerberin/des Förderwerbers und deren Ehegatten bzw. Lebensgefährten  gelten Einkommensobergrenzen. 

Nähere Infos finden Sie hier
 

Förderung Salzburg

  • Basisförderung: 1. bis 6.m²: 200 €/m², 7. bis 25.m²: 50 €/m², maximal 30% der Investitionskosten
  • Zuschläge für vorhandene Wärmedämmung und/oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung 
  • Zusatzförderungen: Pufferspeicher (500 €), Hocheffizienzpaket (600 €), Solarpumpe als - Hocheffizienzpumpe der Energieeffizienzklasse A (50 €)
  • Pufferspeicher mindestens 100 Liter/m² Kollektorfläche und/oder Boiler mindestens 75 Liter/m² Kollektorfläche, Mindestdämmstoffdicke des Pufferspeichers 200 mm (λ40°C = 0,04 W/m²K) oder max. Bereitschaftswärmeverlust (kWh/24h) gemäß Austria Solar Gütesiegel-Richtlinie.

Nähere Infos finden Sie hier
 

Förderung Steiermark

  • Warmwasseranlagen seit 1. Mai 2011 im Baugesetz vorgeschrieben, daher im Neubau keine Direktförderung. 
  • Voraussetzung: Mindestenergieertrag bei reiner Warmwasserbereitung 350 kWh/ m² p.a. bzw. 250 kWh/ m² p.a. bei Warmwasser und Heizwärmebereitung.
  • Aperturfläche mindestens 6 m²  und Warmwasser+Heizzwecke: Basisförderung 50 € + Zuschlag 200 € 
  • Aperturfläche ab 16 m² Neuanlage: Basisförderung 70 € + 550 € Zuschuss
  • Aperturfläche ab 16 m²  Erweiterung: Basisförderung 70 € + 200 € Zuschuss
  • Zusatzförderungen für Umwälzpumpe mit EEI von max. 0,23: 50 €
  • Qualifizierte Energieberatung : max. 100 €
  • Förderung nur für Kollektoren mit Austria Solar Gütesiegel oder einem adäquaten anderen Gütesiegel. 
  • Förderung des Landes an Gemeindeförderung gebunden 
  • Infoblatt zur Beantragung der Solarförderung: hier 

Nähere Infos finden Sie hier
 

Förderung Tirol

  • 210 € pro m² Kollektorfläche, Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m²
  • Maximalbetrag 2.100 € pro Wohnung, erhöht sich bei Heizungseinbindung auf 4.200 €
  • Warmwasseranlagen bis max. 10 m², darüber wird nur Warmwasser + Heizungsunterstützung gefördert
  • Wärmemengenerfassung ist verpflichtend vorgeschrieben, z. B. über Wärmemengenzähler
  • Es sind nur Kollektoren förderbar, welche nach „Solar-Keymark“ geprüft sind oder das Austria Solar Gütesiegel tragen

Nähere Infos finden Sie hier

 

Förderung Vorarlberg

  • Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit mind. 60 Prozent Deckungsanteil werden mit max. 2.500 € (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mind. 15 Prozent Solarheizung werden mit max. 3.000 € (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 % der förderfähigen Kosten 
  • Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mind. 20 Prozent Solarheizung werden mit max. 3.500 € (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 % der förderfähigen Kosten 
  • Eine Energieberatung und der Einbau eines Wärmemengenzählers sind verpflichtend vorgeschrieben. 

Nähere Infos finden Sie hier 
 

Förderung Wien

  • Warmwasser: max. 1.400 €, maximal 25 % der Investitionskosten
  • Mindestabsorberfläche 5 m², Mindestvolumen 300 Liter
  • Heizungsunterstützung: max. 2.100 € EFH /3.200 € ZFH; maximal 25 % der Investitionskosten
  • Mindestabsorberfläche 10 m², Mindestvolumen Speicher 700 Liter 
  • Anlage mit hoher solarer Deckung 
  • mind. 30%: 25% der förderbaren Investitionskosten, maximal jedoch 2200,-  € für Einfamilienhäuser bzw. 3300,- € für Zweifamilienhäuser. 
  • mind. 40% - so erhöht sich der maximale Zuschuss auf 3100,- € für Einfamilienhäuser bzw.  
  • 4400,- € für Zweifamilienhäuser. 
  • Solarthermie-Wärmepumpen-Kombisystem 
  • Erhalten einen Pauschalbetrag für die solarthermische Anlage von 2200,- € für Einfamilienhäuser bzw. 3300,- € für Zweifamilienhäuser. 
  • Wird der jährliche Heizenergiebedarf (Heizung & Warmwasser) zu mind. 40% durch die solarthermische Anlage gedeckt, so erhöht sich der maximale Zuschuss auf 3100,- € für Einfamilienhäuser bzw. 4.400,- € für Zweifamilienhäuser. 
  • Kleingartensiedlungsanlagen für nichtganzjähriges Wohnen mind. 2 m² und 100 Liter Speichervolumen

Nähere Infos finden Sie hier
 

 


*Bei Erstellung dieser Unterlagen war noch keine neue Bundesförderung bekannt.