
Solaranlagenförderung 2014 - Für Private in Österreich
Wir haben die wichtigsten Daten für Sie zusammengefasst
Bundesförderung Solaranlage*
Einbau einer Solaranlage von der Einkommensteuer absetzbar
Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 € jährlich. Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen.
Gemeindeförderungen
Für eine der zahlreichen Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Förderung Burgenland
- 30 Prozent der Investitionskosten, max. 1.400 € für Warmwasser, max. 2.200 € für Heizungsunterstützung.
- Der Einbau einer Wärmemengenerfassung ist verpflichtend.
- Anlagen zur Warmwasserbereitung mit mindestens 4 m² Kollektorfläche und mindestens 200 Liter Speicher für Warmwasser. Nachweis über den Deckungsgrad der Anlagen, dieser ist rechnerisch mittels geeigneter Software zu erbringen (15% des Wärmebedarfes für Raumheizung bei Anlagen zur Heizungsunterstützung)
Nähere Infos finden Sie auch hier
Förderung Kärnten
- Sockelbetrag: 1.000 € für Warmwasser, 1.500 € für Heizungsunterstützung, plus 50 € pro m² Flachkollektor und Vakuumrohrkollektor, maximal 5.000 € bzw. 40 % der Investitionskosten
- Mindestkollektorfläche bei Warmwasser 4 m² (3 m² bei Vakuumröhrenkollektor, bei Heizungsunterstützung 15 m² (12 m² bei Vakuumröhrenkollektoren)
- Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m² (Flachkollektor),
- Mindestvolumen Speicher 70 Liter/m² (Vakuumrohrkollektor)
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Förderung Niederösterreich
- Es gibt keine Direktförderung für thermische Solaranlagen. Stattdessen gibt es die Möglichkeit eines Anspruchserwerbs eines geförderten Darlehens.
- Das Förderungsdarlehen hat einen Tilgungszeitraum von 27,5 Jahren (Neubau) und ist mit 1 % jährlich dekursiv verzinst.
- Die Mindestkollektorfläche beträgt bei Warmwasserbereitung 4 m², bei Heizwärmebereitung 12 m².
- Solaranlagen zur Warmwasserbereitung erhalten 5 Punkte, Solaranlagen zur Zusatzheizung 10 Punkte.
- 1 Punkt = 300 € Darlehensbetrag.
- Im Sanierungsbereich gilt ein anderes Punktesystem. Für eine Solaranlage zur Warmwasser- und Heizwärmebereitung werden 15 Punkte vergeben, für eine Solaranlage zur reinen Warmwasserbereitung 10 Punkte. Ein Punkt entspricht 1% Darlehenszuschuss, nicht rückzahlbar, jährlich auf 10 Jahre.
- Nähere Details zur Eigenheimsanierung hier
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Förderung Oberösterreich
- Sockelbetrag: 1.100 €, plus 100 € pro m² Flachkollektoren, plus 140 € pro m² Vakuumkollektoren, maximal 3.800 € (höchstens 50% der Anlagenkosten ohne Umsatzsteuer)
- Der Einbau eines Wärmemengenzählers ist verpflichtend. Sollten die Kollektoren nicht das internationale Zertifikat „Solar Keymark“ aufweisen, reduziert sich obiger Betrag auf 75 € pro m² (Flachkollektor) bzw. 110 € pro m² (Vakuumkollektor), die Obergrenze auf 3.000 €.
- Mindestkollektorfläche 4 m² (Flachkollektor) oder 3 m² (Vakuumkollektor), bei Erweiterung oder Austausch einer bestehenden Solaranlage entfällt der Sockelbetrag
- Für das Jahreshaushaltseinkommen der Förderwerberin/des Förderwerbers und deren Ehegatten bzw. Lebensgefährten gelten Einkommensobergrenzen.
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Förderung Salzburg
- Basisförderung: 1. bis 6.m²: 200 €/m², 7. bis 25.m²: 50 €/m², maximal 30% der Investitionskosten
- Zuschläge für vorhandene Wärmedämmung und/oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung
- Zusatzförderungen: Pufferspeicher (500 €), Hocheffizienzpaket (600 €), Solarpumpe als - Hocheffizienzpumpe der Energieeffizienzklasse A (50 €)
- Pufferspeicher mindestens 100 Liter/m² Kollektorfläche und/oder Boiler mindestens 75 Liter/m² Kollektorfläche, Mindestdämmstoffdicke des Pufferspeichers 200 mm (λ40°C = 0,04 W/m²K) oder max. Bereitschaftswärmeverlust (kWh/24h) gemäß Austria Solar Gütesiegel-Richtlinie.
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Förderung Steiermark
- Warmwasseranlagen seit 1. Mai 2011 im Baugesetz vorgeschrieben, daher im Neubau keine Direktförderung.
- Voraussetzung: Mindestenergieertrag bei reiner Warmwasserbereitung 350 kWh/ m² p.a. bzw. 250 kWh/ m² p.a. bei Warmwasser und Heizwärmebereitung.
- Aperturfläche mindestens 6 m² und Warmwasser+Heizzwecke: Basisförderung 50 € + Zuschlag 200 €
- Aperturfläche ab 16 m² Neuanlage: Basisförderung 70 € + 550 € Zuschuss
- Aperturfläche ab 16 m² Erweiterung: Basisförderung 70 € + 200 € Zuschuss
- Zusatzförderungen für Umwälzpumpe mit EEI von max. 0,23: 50 €
- Qualifizierte Energieberatung : max. 100 €
- Förderung nur für Kollektoren mit Austria Solar Gütesiegel oder einem adäquaten anderen Gütesiegel.
- Förderung des Landes an Gemeindeförderung gebunden
- Infoblatt zur Beantragung der Solarförderung: hier
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Förderung Tirol
- 210 € pro m² Kollektorfläche, Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m²
- Maximalbetrag 2.100 € pro Wohnung, erhöht sich bei Heizungseinbindung auf 4.200 €
- Warmwasseranlagen bis max. 10 m², darüber wird nur Warmwasser + Heizungsunterstützung gefördert
- Wärmemengenerfassung ist verpflichtend vorgeschrieben, z. B. über Wärmemengenzähler
- Es sind nur Kollektoren förderbar, welche nach „Solar-Keymark“ geprüft sind oder das Austria Solar Gütesiegel tragen
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Förderung Vorarlberg
- Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit mind. 60 Prozent Deckungsanteil werden mit max. 2.500 € (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 Prozent der förderfähigen Kosten
- Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mind. 15 Prozent Solarheizung werden mit max. 3.000 € (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 % der förderfähigen Kosten
- Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mind. 20 Prozent Solarheizung werden mit max. 3.500 € (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 % der förderfähigen Kosten
- Eine Energieberatung und der Einbau eines Wärmemengenzählers sind verpflichtend vorgeschrieben.
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Förderung Wien
- Warmwasser: max. 1.400 €, maximal 25 % der Investitionskosten
- Mindestabsorberfläche 5 m², Mindestvolumen 300 Liter
- Heizungsunterstützung: max. 2.100 € EFH /3.200 € ZFH; maximal 25 % der Investitionskosten
- Mindestabsorberfläche 10 m², Mindestvolumen Speicher 700 Liter
- Anlage mit hoher solarer Deckung
- mind. 30%: 25% der förderbaren Investitionskosten, maximal jedoch 2200,- € für Einfamilienhäuser bzw. 3300,- € für Zweifamilienhäuser.
- mind. 40% - so erhöht sich der maximale Zuschuss auf 3100,- € für Einfamilienhäuser bzw.
- 4400,- € für Zweifamilienhäuser.
- Solarthermie-Wärmepumpen-Kombisystem
- Erhalten einen Pauschalbetrag für die solarthermische Anlage von 2200,- € für Einfamilienhäuser bzw. 3300,- € für Zweifamilienhäuser.
- Wird der jährliche Heizenergiebedarf (Heizung & Warmwasser) zu mind. 40% durch die solarthermische Anlage gedeckt, so erhöht sich der maximale Zuschuss auf 3100,- € für Einfamilienhäuser bzw. 4.400,- € für Zweifamilienhäuser.
- Kleingartensiedlungsanlagen für nichtganzjähriges Wohnen mind. 2 m² und 100 Liter Speichervolumen
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*Bei Erstellung dieser Unterlagen war noch keine neue Bundesförderung bekannt.