Kohlenmonoxid-Bildung in Pelletslager

In diesen Tagen wurde die Kohlenmonoxid (CO)-Bildung durch Pellets in den Medien wieder stark thematisiert. Wir von bösch heizung möchten Sie zu diesem Thema informieren.

Was ist Kohlenmonoxyd (CO)

CO ist ein farb-, geruch- und geschmacksneutrales Gas, welches bei unvollständigen Verbrennungen von kohlenstoffhaltigen Substanzen entsteht. Kommt CO über die Atmung in den Blutkreislauf, so verbindet sich dieser mit Hämoglobin, welche Sauerstoff transportieren sollten. Durch die CO Bindung mit dem Hämoglobin hemmt dies den Sauerstofftransport im Blut, sodass der Tod durch Ersticken eintritt.

 

Woher stammt das Kohlenmonoxyd (CO)

Die CO-Bildung durch Pellets findet von der Produktion bis zum Endkundenlager statt. Pellets setzen beim chemischen Prozess der Autooxidation in Fettsäuren enthaltenes CO frei. Die Menge der CO-Bildung hängt stark von der Art des Holzes ab. So bilden Kiefernpellets um das 6-fache mehr CO als Fichtenpellets. Weitere wichtige Einflussgrößen für das Aufkommen von CO sind die Lagertemperatur, das Alter der Pellets sowie die Sauerstoffverfügbarkeit.

 

Welche Maßnahmen sind zu treffen?

Die Freisetzung von CO-Emissionen kann nicht verhindert werden. Es können jedoch Maßnahmen getroffen werden, welche die Sicherheit der Endkunden gewährleistet.

  • Kleine Mengen von Pellets (Lagerung Wohnraumheizung)
    Hier sind keine Vorsichtsmaßnahmen notwendig, da durch die geringen Mengen keine gesundheitlichen Gefahren für den Verbrauchen bestehen.

 

  • Luftdichte Lager - laut ÖNORM 7137 nicht mehr zulässig
    Luftdichte Lager dürfen nicht betreten werden. Von diesen geht die größte Gefahr aus. Betreten dürfen diese nur eingewiesenes Fachpersonal nach ausreichender Belüftung. Bei diesen Lagern sollte eine Belüftung angedacht werden, z.B. durch belüftete Pellets-Befüllkupplungen, ein Hinweisschild ist anbringen.

 

  • Nicht luftdichte Lager 
    Bei nicht Luftdichten Lagern ist ebenso eine Belüftung von mindestens 15 min zu beachten, ein Hinweisschild ist anzubringen.

 

  • Gewerbliche und industrielle Anwendungen
    Bei gewerblicher/industrieller Lagerung von Pellets sind anwendungsspezifische Maßnahmen umzusetzen. So müssen Außenlager natürlich nicht belüftet werden. Jedoch bei Innenlager sollte eine Zwangsbelüftung vorgesehen werden.

 

Anforderungen an Lagerräume bis 30 t, laut ÖNORM M 7137:2012

  • Belüftete Befüllstutzen, welche ins Freie münden und einen Mindestdurchmesser von 90 mm vorweisen
  • Ein Mindestbelüftungsquerschnitt von 40 cm² bei Befüllleitungen kleiner 2 m. Bei längeren Befüllleitungen mind. 60 cm²