Förderungen 2015

2015 gibt es wieder einige Förderungen für Sie!

Wir haben die wichtigsten Förderungen für Sie zusammengefasst:
 

  1. Der „Handwerkerbonus“

Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden. Die österreichische Bundesregierung stellt dafür in der Förderperiode 2015 bis zu 20 Mio. Euro bereit. Anträge können nur solange gefördert werden wie Budgetmittel vorhanden sind.

 

So funktioniert der „Handwerkerbonus“

 

■ Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.

 

■ Pro Antragsteller/In kann im Zeitraum vom 01.12.2014 bis längstens 29.02.2016 (Förderperiode 2015) für EIN Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) EIN Förderungsantrag gestellt werden. Wird das Förderungsbudget vor Ende der Einreichfrist vollständig ausgeschöpft, wird die Aktion beendet und eine Antragstellung bzw. Auszahlung weiterer Förderungen ist nicht mehr möglich.

 

■ Gefördert werden ausschließlich Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten. Die zur Förderung eingereichten Endrechnungen dürfen frühestens mit 19.11.2014 datiert und die Arbeitsleistungen bis spätestens 31.12.2015 erbracht und abgeschlossen sein.

 

■ Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme an den Handwerker bzw. das befugte Unternehmen überwiesen worden sein. Dies ist mittels Überweisungsbeleg, Kontoauszug usw. nachzuweisen. Rechnungen, die bar bezahlt wurden, sind nicht förderungsfähig. Die Kosten für die Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung mindestens 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen.

 

■ Die Förderung beträgt pro Wohnobjekt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

  1. Heizen mit Öl

Als Besitzer einer Ölheizung steht Ihnen das neue Förderprogramm zur Verfügung. Wenn Sie auf ein modernes Öl-Brennwertgerät umsteigen, unterstützt Sie die „Heizen mit Öl GmbH“ mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderung in der Höhe von

2.000 Euro, wenn Sie einen alten Ölkessel zwischen Baujahr 1990 bis 2004 besitzen.
3.000 Euro, wenn Sie einen alten Ölkessel mit Baujahr 1989 oder älter besitzen.
5.000 Euro, bei einer neuen Kesselnennwärmeleistung von 50 kW und mehr.
Bei Anlagen über 150 kW erhalten Sie eine Individual-Förderung.
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  1. Biomasse Förderung

Der Österreichische Biomasse-Verband bringt jährliche eine Übersicht der möglichen Förderungen je Bundesland heraus. Die Förderungen sind sehr unterschiedlich und können bis zu 4.000,- € betragen.
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  1. Solar Förderung

Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich. Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen.

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  1. Wärmepumpe Austria

 

Energieeffizienz wird belohnt
Die Anschaffung einer Wärmepumpen-Heizung wird von den Landesregierungen und Gemeinden gefördert, aber auch von Energieversorgungsunternehmen teils durch direkte Zuschüsse teils durch günstige Tarife unterstützt.

Bundesförderungen
Die bundesweite Förderung von Wärmepumpen geht über Sonderausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung. Diese können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ihre Sonderausgaben können Sie im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung beantragen. Sonderausgaben sind insgesamt bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 € jährlich abzugsfähig.

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