
Förderung von Pellets- und Hackgut-Zentralheizungsgeräten sowie Pellets-Kaminöfen
Auch 2013 fördert der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung neu installierte Pellets- und Hackgut-Zentralheizungsgeräte sowie Pellets-Kaminöfen.
Gefördert werden neu installierte Pellets- und Hackgut-Zentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- bzw. Direktspeicheröfen ersetzen. Ebenfalls gefördert werden Pellets-Kaminöfen, wenn durch diese der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird. Die Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz einer fossilen Anlage) wird nicht gefördert. Des Weiteren müssen die Heizungsgeräte dem Stand der Technik sowie dem Umweltzeichen UZ 37 entsprechen und dürfen die Nennleistung von 50 kW nicht überschreiten.
Den Antrag zur Förderung dürfen ausschließlich Privatpersonen stellen mit überwiegend privater Nutzung der geförderten Anlage. Zudem kann der Förderungsantrag erst nach Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.
Die Förderungssätze (nichtrückzahlbarer Investitionskostenzuschüsse) betragen bei dieser Aktion 1.000 Euro für Pellets- und Hackgut-Zentralheizungsgeräte und 500 Euro für Pellets-Kaminöfen.
Antragstellung
Die Antragstellung ist vom 21. März 2013 bis 31. Oktober 2013 ausschließlich nach Umsetzung aller Maßnahmen – und nur online unter www.holzheizung2013.at möglich. Dies bedeutet, dass nur jene Anlagen gefördert werden, die zwischen dem 21.03.2013 und dem 31.10.2013 geliefert bzw. errichtet werden. Rechnungen welche für Leistungen vor dem 21.03.2013 erfolgt sind, können nicht anerkannt werden.