
Energieeffizienzgesetz - EEffG
Wir klären Sie über die aktuellsten Themen auf und zeigen Ihnen u.a., was Sie bei Ihrem nächsten Kundenbesuch beachten sollten.
- Bundes-Energieeffizienzgesetz - EEffG
Am 24.07.2014 wurde das Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG) vom Nationalrat beschlossen.
Das erklärte EU-Ziel 20-20-20 bis 2020:
- 20 % weniger Treibhausgasemissionen als 2005
- 20 % Anteil an erneuerbaren Energien
- 20 % mehr Energieeffizienz
EU-Energieeffizienz RL 2012/27/EU
Zweck dieser Richtlinie:
- Steigerung der effizienten Energienutzung
- Atomenergie zurückdrängen
- Anteil der erneuerbaren Energieträger am energetischen Endverbrauch erhöhen
- Reduktion klimaschädlicher Emissionen (Kioto-Abkommen)
- Förderung technologischer Innovationen zur Energieeinsparung
- Energiekosten für Haushalte senken und Energiearmut eindämmen
- Energieeffizienz bei Unternehmen (2015 bis 2020)
Jedes Unternehmen ist verpflichtet im Zeitraum von 2015 bis 2020
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu setzen
- diese Maßnahmen zu dokumentieren und
- die Maßnahmen an eine zentrale Monitoringstelle zu melden (www.monitoringstelle.at)
Abhängig von der Größe des Unternehmens können die Unternehmen wählen, welches System sie nutzen möchten. Unternehmensgröße EEffG §5, Abs 19f
- Kleine Unternehmen
< 49 Beschäftigte
< 10 Mio. Umsatz - Mittlere Unternehmen
< 249 Beschäftigte
< 50 Mio. Umsatz - Große Unternehmen
sind alle Unternehmen, die weder klein noch mittlere Unternhemen sind
- Klein und mittlere Unternehmen sollten in regelmäßigen Abständen (mind. alle 4 Jahre) eine Energieberatung durchführen lassen. Der Energieberater informiert über mögliche Einsparungspotentiale und meldet dies der Monitoringstelle.
- Große Unternehmen können wählen zwischen einem externen Energieaudit oder der Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems.
- Externe Energieaudits müssen in regelmäßigen Abständen stattfinden (mind. alle 4 Jahre), wobei die Meldung an die Monitoringstelle durch den externen Auditor erfolgt (EnEffG §17, 18).
- Zertifizierte Energiemanagementsysteme müssen der ISO50001/EN16001 entsprechen. Die Meldung an die Monitoringstelle erfolgt durch das Unternehmen selbst. Audits müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, wobei diese durch interne oder externe Auditoren durchgeführt werden können.
Expertentipp: Durch eine Erneuerung der Lüftungsregelung in Verbindung mit drehzahlgeregelten Lüftermotoren können bis zu 30 % Energie eingespart werden.
- Kundendienst, erweiterte Maßnahmen
Derzeit wird in allen Bundesländern der Umfang der wiederkehrenden Überprüfung der Heizungssysteme diskutiert. Sicher ist, dass sich die Serviceaufgaben im Kundendienst erweitern werden. Neben der "herkömmlichen" Wartung und Abgasanalyse sollen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden.
- Überprüfung, ob die Heizungsrohre eine entsprechende Wärmedämmung besitzen.
- Kontrolle, ob die Regelung automatisch oder von Hand gesteuert wird (Ja/Nein).
- Überprüfung der Umwälzpumpen auf Energieeffizienz (EEI <0,27).
- Die Heizungsanlage muss auf Überdimensionierung überprüft werden, wobei die Heizlast des Gebäudes berechnet werden muss.
- Bei offensichtlicher Überdimensionierung oder anderen Mängeln (nicht oder schlecht isoliert, veraltete Regelung, starre Pumpen) muss der Kunde über eine mögliche Energiesparberatung informiert werden.
- Am Ende müssen die gesammelten Daten in eine Gebäudedatenbank übertragen werden.
Die Umsetzung wird in jedem Bundesland etwas anders gehandhabt.
Anbei ein paar Auszüge
HAVO: Salzburger Heizungsanlagen-Verordnung
TGHKV 2014: Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung
Oö. LuftREnTG: OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz