
Solarförderung
Belohnung für den Einstieg in die Solarenergie
Solarförderung
Für Solarnalagen gibt es auch 2015 wieder interessante Förderungen!
Die Einreichung des Förderantrages kann jedoch ausschließlich von Privatpersonen durchgeführt werden. Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Kunden dabei!
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt und ist abhängig vom Verwendungszweck der Solaranlage:
• Für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung gilt die Förderpauschale von 750 Euro.
• Für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes gilt die Förderpauschale von 1.500 Euro.
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2001)
Voraussetzungen und Details finden Sie hier
Für die Förderaktion „Solaranlagen“ stehen 3 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Registrierungsplattform ist bis 30.11.2015 geöffnet.