Neue Biomasse Förderung

Förderaktion: Holzheizungen für Private

Privatpersonen können auch 2017 für Biomasse Heizungsanlagen Förderungen beantragen. Gefördert werden Pellets- und Hackgutzentralheizungsgeräte.

Ausgenommen von der Förderung sind beispielsweise Kamin- oder Kachelöfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt.

Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2017 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage. 

Der Tausch alter Holzheizungsanlagen wird mit 800 Euro unterstützt.
 
Einreichung und Informationen: www.holzheizungen.klimafonds.gv.at
Aktionszeitraum: 01.03. - 30.11.2017