
Förderungen 2017
Die wichtigsten Förderungen 2017 auf einen Blick
Heizen mit Öl:
Als Besitzer einer Ölheizung steht Ihnen das neue Förderprogramm zur Verfügung. Wenn Sie auf ein modernes Öl-Brennwertgerät umsteigen, unterstützt Sie die „Heizen mit Öl GmbH" mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderung in der Höhe von
- 2.500 Euro, wenn Sie einen alten Kessel in einem Ein- oder Zweifamilienhaus austauschen.
- 3.000 Euro, wenn Sie einen alten Kessel in einem Mehrfamilienhaus (3-10 Wohneinheiten) austauschen.
- ab 5.000 Euro, wenn Sie einen alten Kessel für einen großvolumigen Wohnbau (ab 11 Wohneinheiten) austauschen.
Näheres unter www.heizenmitoel.at
Handwerkerbonus
Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden.
Die österreichische Bundesregierung stellt hierfür 2016 und 2017 bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung und setzt damit wachstums- und konjunkturbelebende Impulse für die Wirtschaft.
Unter den Handwerkerbonus fallen jene förderbaren Arbeitsleistungen, die ab dem 1. Juni 2017 durchgeführt werden. Eine Antragstellung ist bei den Bausparkassen nach Umsetzung der Maßnahmen möglich, die genauen Richtlinien werden auf www.handwerkerbonus.gv.at veröffentlicht.
Näheres unter www.handwerkerbonus.gv.at
Biomasse-Förderungen
Direktförderungen moderner Holzheizungen Ökoförderung:
Steirischer Umweltlandesfonds 1.1.2017 bis 31.12.2017
Förderhöhen max. 25 % der Nettokosten bzw. höchstens
- 1.300 € für Scheitholzgebläsekessel und Pellets-Etagenheizungen
- 1.600 € für Pellets- und Hackgutzentralheizungen
Zusatzmaßnahmen bis max. 25% der Nettokosten bzw. höchstens
- 400 € für Umwälzpumpen, Ventile, Regelung und Isolierung der Rohrleitung in unbeheizten Räumen
- 200 € für hydraulischen Abgleich bei Umstellung (Protokoll, Anlagenschema)
- 200 € Frischwassermodul (Wärmetauscher)
- 1.075 € Pufferspeicher mit Frischwassermodul (in Kombination mit einer neuen geförderten Solaranlage)
- max. 100 € für Energieberatung (einmaliger Zuschlag pro Objekt bzw. Förderungswerber/in)
Weitere Infos unter www.holzenergie.net
Bundes-Förderaktion Holzheizungen 2017 des Klima- und Energiefonds (KLIEN)
Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen. Sowie Pelletkaminöfen, wenn dadurch der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird.
- 2.000 € für ein Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgerät, das einen fossilen Kessel ersetzt
- 800 € für ein Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgerät bei Tausch einer mind. 15 Jahre alten Holzheizung
- 500 € für einen Pelletkaminofen der den Einsatz fossiler Brennstoffe einer bestehenden Heizung reduziert
Weitere Infos unter www.klimafonds.gv.at/holzheizung
Förderaktion Solaranlagen 2017 des Klima- und Energiefonds (KLIEN)
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung. Das Gebäude, welches durch die Solaranlage versorgt wird, muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2003). Es gilt eine Förderpauschale von 700 €.
Weitere Infos unter www.klimafonds.gv.at/solaranlagen