
Förderaktion für solarthermische Anlagen
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Förderaktion für solarthermische Anlagen
Ziel dieses Förderprogrammes ist es, den CO2-Ausstoß in Ein- und Zweifamilienhäusern deutlich zu reduzieren. Gefördert werden innovative solarthermische Anlagen, die eine solare Deckung am Gesamtwärmebedarf eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses von mindestens 70% erreichen. Die Förderaktion umfasst Neubauten, Bestandsgebäude und Sanierungsprojekte.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses. Darüber hinaus bietet der Klima- und Energiefonds im Rahmen der verpflichtenden Einreichberatung allen FörderwerberInnen und AnlagenbetreiberInnen die kostenlose Möglichkeit zur Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und Optimierungsmöglichkeiten bereits in der Planungsphase mit einschlägigen ExpertInnen. Besonders innovative Projekte werden in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen und mit einem erhöhten Fördersatz für das Gesamtsystem unterstützt. Die Auswahl der Projekte für das Begleitforschungsprogramm erfolgt durch ein ExpertInnengremium.
Antragsberechtigt sind alle (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses (Neubau als auch Bestandobjekt) in Österreich.
Der Fördersatz wird nach dem Heizwärmebedarf des Gebäudes (HWB) bemessen. Der Nachweis des Heizwärmebedarfs und des solaren Deckungsgrades ist mittels Berechnung nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) zu erbringen.
In Kombination mit der thermischen Solaranlage kann auch eine Holzheizung oder Wärmepumpe als Zusatzheizung gefördert werden.
Einreichefrist ist der 25.09, um 17:00 Uhr (Online-Einreichung)
Alle Informationen zur Föderung finden Sie hier