
EuP-Richtlinie 2013 für Heizungsumwälzpumpen
Lesen Sie mehr zum Stufenplan zur Realisierung der neuen Richtlinie und welche Faktoren beachtet werden müssen
Ab 2013 ist die Energieverbrauchs-Richtlinie EuP gültig. Die EuP-Richtlinie wurde ursprünglich auch als Ökodesign-Richtlinie bezeichnet. EuP ist die Abkürzung für Energy Using Products (= Energie verbrauchende Produkte). Die Richtlinie bezieht sich jedoch nicht nur auf den Energieverbrauch der Produkte, sondern zielt auch auf die negativen Auswirkungen, die das Produkt allgemein auf die Umwelt hat, ab.
Das Hauptziel der EuP-Richtlinie ist es, die Energieeffizienz von Energie verbrauchenden Produkten zu senken. Sie trägt somit dazu bei, die von der EU gesteckten Ziele zum Klimaschutz zu erreichen.
Gegenüber den früheren Ansätzen gilt diese Richtlinie auch für die sogenannten energieverbrauchsrelevanten Produkte.
Für die Realisierung der neuen Richtlinie (bezogen auf Umwälzpumpen) ist ein 3-Stufenplan vorgesehen.
Hinweis:
Stand heute: Umwälzpumpe als Energieeffizienzklasse A wenn EEI (Energie-Effizienz-Index) < 0,4
Der Energieeffizienzindex beschreibt den Unterschied zwischen dem jährlichen Stromverbrauch des jeweiligen Produkts im Vergleich zum Bezugsverbrauch eines vergleichbaren Standardprodukts.
1. Ab Januar 2013 wird für Nassläufer-Umwälzpumpen, die außerhalb des Wärmeerzeugers installiert sind (externe Pumpen, Pumpengruppe), der EEI-Grenzwert auf 0,27 festgelegt.
Die bisher angegebenen Energieeffizienzklassen gibt es dann nicht mehr.
Ausgenommen sind nur speziell für den Primärkreis von Solaranlagen und Wärmepumpen entwickelte Umwälzpumpen.
2. Ab August 2015 wird der EEI-Grenzwert nochmals auf 0,23 herabgesetzt.
Er gilt dann auch für Nassläufer-Umwälzpumpen, die z. B. in neu installierten Wärmeerzeugern oder Solarstationen eingebaut worden sind (integrierte Pumpen).
3. In einem letzten Umsetzungsschritt gelten die Vorgaben ab 2020 auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern. Von den Vorgaben betroffen sind alle Nassläufer-Umwälzpumpen im Heizungs- und Klimabereich.
Hiervon ausgenommen sind Trinkwasserzirkulationspumpen.
Von den Vorgaben sind alle Nassläufer-Umwälzpumpen mit einer hydraulischen Leistung zwischen 1 W und 2.500 W betroffen, die sowohl in Wärmeerzeugern als auch im Klimabereich eingesetzt werden.
Erhebliche Energieeinsparungen
Die Richtlinie sorgt somit ab 2020 EU-weit für Stromeinsparungen von bis zu 23 TWh. Dadurch wird in der EU eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 11 Millionen Tonnen erreicht.
Verbindliche Ziele für Pumpen zur Wasserförderung und Druckerhöhung (Trockenläuferpumpen) wurden in der EuP-Richtlinie nicht festgelegt. Die Regelungen für Elektromotoren werden im Artikel „Elektromotoren“ beschrieben